Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Klare Regeln für eine saubere Zusammenarbeit. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der MediBon Consulting GbR und ihren Kunden.
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der MediBon Consulting GbR (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").
(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zur Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bezieht.
(4) Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung.
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§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Prozessberatung und KI-gestützten Automatisierung. Dies umfasst insbesondere die Konzeption und Implementierung von Automatisierungs-Workflows (z. B. mittels n8n) sowie die Integration von KI-Sprachmodellen (z. B. OpenAI, Anthropic Claude), einschließlich Beratung und Schulung.
(2) Der verbindliche Umfang der geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht nach allgemeinen werblichen Aussagen. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Text- oder Schriftform verbindlich.
(3) Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht jedoch die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges (z. B. bestimmter Umsatz- oder Kennzahlen).
(4) Nicht Gegenstand des Vertrags sind die vom Kunden genutzten Drittdienste (insbesondere SaaS, KI-APIs, Hosting, Cloud-Speicher). Der Kunde bestellt diese selbst über eigene Accounts und schließt mit den jeweiligen Anbietern auf eigene Kosten unabhängige Verträge ab. Laufende Kosten für API-Nutzung (z. B. OpenAI, Anthropic), Server- und Hostingkosten sowie Lizenzen sind nicht im Leistungsumfang enthalten und vom Kunden eigenständig zu tragen. Die Anbieter dieser Drittdienste sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Der Anbieter darf zur Leistungserbringung geeignete Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen. Ein Anspruch auf Tätigkeit einer bestimmten Person besteht nicht.
(6) Verbindlich vereinbarte feste Termine (z. B. Workshops, Besprechungen) sind einzuhalten. Ist der Anbieter aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen verhindert, wird ein Ersatztermin angeboten.
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§ 3 Vertragsabschluss
(1) Darstellungen der Leistungen des Anbieters, etwa auf der Website, stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben oder ein Angebot des Anbieters anzunehmen.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Parteien den Vertragsschluss übereinstimmend erklären. Die Erklärungen sind formfrei möglich, insbesondere per E-Mail, in Textform oder durch Bestätigung eines Angebots. Unterbreitet der Anbieter ein Angebot und bestätigt der Kunde dieses, ist die Bestätigung für den Kunden bindend; der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform zustande.
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§ 4 Vergütung
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und ist verbindlich.
(2) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und berechnet. Sollte die Kleinunternehmerregelung künftig entfallen, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich ausgewiesen.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung projektbezogen: Eine Anzahlung in Höhe des im Angebot genannten Anteils ist bei Vertragsschluss fällig; der Restbetrag ist nach Abnahme bzw. Fertigstellung der vereinbarten Leistung fällig.
(4) Beauftragen mehrere Personen gemeinsam denselben Auftrag, haften sie für die Vergütung als Gesamtschuldner.
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§ 5 Pilotprojekte und Referenzkonditionen
(1) Der Anbieter kann einzelne Projekte zu reduzierten Konditionen als Pilotprojekt anbieten. Im Gegenzug erklärt sich der Kunde bereit, dem Anbieter nach Projektabschluss als Referenz zur Verfügung zu stehen, insbesondere durch ein schriftliches Feedback und/oder die Erlaubnis zur namentlichen Nennung als Referenzkunde einschließlich Wiedergabe von Firmenname und Logo.
(2) Die reduzierten Konditionen gelten ausschließlich für das jeweils vereinbarte Einzelprojekt. Folgeaufträge werden zu den dann gültigen regulären Konditionen des Anbieters angeboten.
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§ 6 Zahlung, Rechnung
(1) Rechnungen sind, sofern im Angebot nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Anzahlung nach § 4 Abs. 3 ist sofort mit Vertragsschluss fällig.
(2) Rechnungen können in elektronischer Form (z. B. per E-Mail als PDF) übermittelt werden. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten (§ 8).
(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
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§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Erfolg der Dienstleistung hängt wesentlich von der Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung – auch ohne besondere Aufforderung und auch soweit diese erst im Laufe der Tätigkeit bekannt werden.
(2) Der Kunde stellt insbesondere die erforderlichen eigenen Accounts und Infrastruktur (z. B. KI-APIs, Hosting, Cloud-Speicher) sowie die notwendigen Zugänge bereit. Der Kunde trifft die zur Leistungserbringung erforderlichen Entscheidungen und erteilt notwendige Zustimmungen unverzüglich.
(3) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder treten Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters ein, die die Leistungserbringung verzögern, verschieben sich vereinbarte Termine und Meilensteine entsprechend. Erfüllt der Kunde eine Mitwirkungspflicht trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht, ist der Anbieter berechtigt, nachgewiesene Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Ansprüche aus Annahmeverzug bleiben unberührt.
(4) Für die Bereitstellung eines geeigneten, dem Stand der Technik entsprechenden Internetzugangs zur Nutzung digitaler Inhalte und Systeme ist der Kunde selbst verantwortlich.
(5) Vom Anbieter bereitgestellte persönliche Zugangsdaten sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung des Anbieters untersagt.
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§ 8 Zurückbehaltungsrecht des Anbieters
(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zurückzuhalten.
(2) Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner fälligen Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht an den zum Zwecke der Leistungserbringung übergebenen Unterlagen zu. Dies gilt nicht, soweit die Ausübung für den Kunden einen unverhältnismäßigen, auch das Erfüllungsinteresse des Anbieters übersteigenden Nachteil bedeuten würde.
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§ 9 Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter überträgt dem Kunden an den im Rahmen des Projekts für den Kunden erstellten, fertigen Arbeitsergebnissen (insbesondere den konkret implementierten Automatisierungs-Workflows) ein dauerhaftes, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung; es erlischt nicht mit Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(2) Die implementierten Workflows werden auf der eigenen Infrastruktur und über die eigenen Accounts des Kunden betrieben. Der Kunde ist nach Übergabe und vollständiger Zahlung berechtigt, die Arbeitsergebnisse eigenständig zu betreiben, zu nutzen und für eigene Zwecke anzupassen.
(3) Nicht von der Rechteübertragung erfasst sind die vom Anbieter eingesetzten allgemeinen Methoden, Konzepte, wiederverwendbaren Bausteine, Vorlagen und sein Know-how (nachfolgend „Bausteine"). An diesen Bausteinen verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter. Der Anbieter bleibt berechtigt, diese Bausteine auch für andere Kunden und Projekte zu verwenden.
(4) Dem Kunden ist bekannt, dass implementierte Workflows KI-Dienste Dritter nutzen und dass die Rechte an KI-generierten Inhalten den Nutzungsbedingungen der jeweiligen KI-Anbieter unterliegen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die urheberrechtliche Zulässigkeit KI-generierter Inhalte.
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§ 10 Unterlagen des Kunden
(1) Der Anbieter darf vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig ansehen und ist nicht verpflichtet, deren Richtigkeit zu überprüfen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass an dem dem Anbieter überlassenen Material (z. B. Texte, Bilder, Daten) keine Rechte Dritter entgegenstehen bzw. die erforderlichen Rechte geklärt sind. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei.
(3) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten sowie die Regelungen des zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) bleiben unberührt und gehen diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
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§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, der Höhe nach höchstens auf die Auftragssumme des betreffenden Projekts.
(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(4) Der Anbieter haftet nicht für: Ausfälle, Leistungs-, Preis- oder Verhaltensänderungen von Drittanbieter-Diensten (z. B. OpenAI, Anthropic, n8n, Hosting-Anbieter); inhaltliche Fehler oder sogenannte Halluzinationen KI-generierter Inhalte; Datenschutzverstöße, die aus dem eigenverantwortlichen Betrieb der implementierten Systeme durch den Kunden entstehen; sowie für den ausbleibenden wirtschaftlichen Erfolg der Zusammenarbeit.
(5) Eine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
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§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistung. Verträge mit vereinbarter fester Laufzeit enden mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist oder wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht erfüllt.
(3) Kündigt der Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, behält er den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; er muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Erbrachte Teilleistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
(4) Sofern eine automatische Verlängerung eines Laufzeitvertrags vereinbart ist, verlängert sich dieser jeweils um den vereinbarten Zeitraum, wenn nicht mit der vereinbarten Frist, mindestens jedoch einem Monat zum Laufzeitende, in Textform gekündigt wird.
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§ 13 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
(2) Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach Maßgabe von § 5 als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
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§ 14 Elektronische Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen den Parteien kann per E-Mail oder Messenger erfolgen. Wünscht der Kunde besondere Sicherheitsanforderungen (z. B. E-Mail-Verschlüsselung), teilt er dies dem Anbieter in Textform mit.
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§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort und, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters.
(4) Da sich die Leistungen ausschließlich an Unternehmer richten (B2B), ist der Anbieter weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fragen zu diesen AGB? Schreiben Sie uns an e.bonanno@medibon.de – wir antworten kurz und verständlich, ohne Juristendeutsch.